Flüchtlingsschutz in Paraguay
Tatsächlichen Schutzbedarf gesondert prüfen.
Bei Anhaltspunkten für Verfolgung oder andere gesetzlich erfasste Gefährdungen prüfen die für diese Tätigkeit in Paraguay befugten Rechtsanwälte im AVR-Team, ob ein Verfahren zum internationalen Schutz in Betracht kommt.
Schutzbedarf und regulären Aufenthalt unterscheiden
Schulden, Steuerkonflikte oder Vorstrafen begründen für sich genommen keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz. Schutzverfahren und reguläre Aufenthaltsplanung werden gesondert bewertet.
Staatliches Verfahren und private Begleitung
Über die Anerkennung entscheiden die zuständigen staatlichen Stellen. Der staatliche Schutzantrag ist persönlich und kostenlos möglich; eine Beauftragung von AVR ist dafür nicht erforderlich. Eine geeignete private Begleitung wird davon getrennt vereinbart. Ein Schutzstatus ist keine allgemeine Immunität vor rechtmäßiger Strafverfolgung.
Erst orientieren, dann den Prüfauftrag vereinbaren
Ein kostenfreies 20-Minuten-Erstgespräch dient der ersten Orientierung. Eine vertiefte rechtliche Prüfung und eine geeignete private Begleitung werden davon getrennt vereinbart.
Leistungsrahmen und Kontakt
AVR bündelt Fallkoordination und die Zusammenarbeit des Teams; die anwaltlichen Leistungen werden durch die im jeweiligen Mandat benannten Rechtsanwälte im Rahmen ihrer Befugnisse im betreffenden Land erbracht. Über Aufenthalt, Flüchtlingsanerkennung und Staatsangehörigkeit entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte. Ergebnisse und Bearbeitungszeiten werden nicht garantiert. Ein Antrag, ein Schutzstatus oder ein Reisedokument verleiht keine Staatsangehörigkeit.
Bitte schildern Sie Ihr Anliegen zunächst ohne sensible Unterlagen. Empfänger, Zweck und Übermittlungsweg weiterer Dokumente werden vorab geklärt.
Bei akuter Gefahr warten Sie nicht auf einen AVR-Termin, sondern wenden sich unmittelbar an zuständige Hilfs- oder Notfallstellen.
UNHCR: Informationen zum staatlichen Schutzverfahren
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